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Der Bauingenieur Jens Trettin ist stets bemüht, seinen Vertragspartnern Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung

In der HOAI sind für Beratungstätigkeiten individuell zu vereinbarende Stundensätze vorgesehen. Ingenieure sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Bauingenieur Jens Trettin verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 160,- € zzgl. MwSt.

Soll ich darüberhinaus weitere Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar ebenfalls auf 160,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine faire, auf 5 Minuten genaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich mein Honorar jedoch nach der HOAI ab. Die hierbei entstehenden Kosten sind regelmäßig Bausummenabhängig.

Unter Eingabe des Bauwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.